Politisch verfolgt durch konsequente Abschiebepolitik
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs Gesundheits und Sozialbereich Sozialistisches Büro, Band 41, Heft 160, S. 77-92
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In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs Gesundheits und Sozialbereich Sozialistisches Büro, Band 41, Heft 160, S. 77-92
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46, S. 3-10
ISSN: 0479-611X
"'Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.' Dieser Satz im Art. 16a des Grundgesetzes beschreibt Umfang und Grenzen des Asylrechts: Er besagt, daß eben nur politisch Verfolgte einen Anspruch auf Asyl haben und politisch nicht Verfolgten kein Asyl gewährt werden kann. Es ist jedoch eine Tatsache, daß viele Menschen, die nicht politisch verfolgt sind, seit langem und in sehr großer Zahl versuchen, in Deutschland Aufenthalt und finanzielle Unterstützung als Asylbewerber zu erlangen. Dabei wird zunehmend ein Teil dieser erhaltenen Gelder an Schleuserbanden gezahlt - wodurch sich ein verhängnisvoller Kreislauf für weitere Zuwanderung sowie für innergesellschaftliche Konflikte eröffnet hat. Viele Menschen machen sich auf den Weg, um der Not in ihrer Heimat zu entfliehen und in Europa - und hier insbesondere in Deutschland - eine neue Zukunft zu suchen. Dennoch können die sozialen, wirtschaftlichen oder allgemeinen politischen Verhältnisse im Herkunftsland nicht zur Gewährung von Asyl führen, da das Asylrecht nur für schutzbedürftige politisch Verfolgte gilt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg - als dafür in Deutschland zuständige Behörde - hat in einem gesetzlich festgelegten Verfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl vorliegen. Die Entscheidungen werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nach ausführlichen Anhörungen und nach sorgfältiger Einbeziehung aller möglichen Erkenntnisquellen getroffen. Die Praxis zeigt leider, daß die Asylverfahren größtenteils von Menschen in Anspruch genommen werden, deren vorgetragenes Verfolgungsschicksal nicht glaubhaft ist oder bei denen die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Asylgewährung nicht vorliegen. Typische Verfahrensverläufe und häufiges Vorbringen von Asylgründen werden in diesem Beitrag dokumentiert." (Autorenreferat)
In der momentanen politischen und medialen Auseinandersetzung um die Flüchtlingsaufnahme in Deutschland scheinen folgende Punkte selbstevident: Die gegenwärtige Flüchtlingsbewegung in die Bundesrepublik sei in ihrer Größe eine seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs einzigartige Belastung für die Sozialsysteme. Auch seien für die meisten Skeptiker die ankommenden Flüchtlinge in ihrer kulturellen Eigenart von der deutschen Gesellschaft so verschieden, dass eine Integration quasi aussichtslos erscheine. Schließlich erwachse daraus eine fundamentale Gefahr für die soziale und politische Ordnung in Deutschland. Wobei (paradoxerweise) mit der Berufung auf dieses vermeintliche Bedrohungsszenario dann wiederholt der Ruf nach einer tatsächlichen rechtlichen und politischen Revision der bundesdeutschen Ordnung begründet wird.
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 47, Heft 46, S. 3-10
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46/1997
ISSN: 0479-611X
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 9, S. 20-23
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Publikation der Sektion der Bundesrepublik Deutschland
In: Deutschland Archiv, Band 35, Heft 1, S. 59-74
ISSN: 0012-1428
World Affairs Online
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 44, Heft 2, S. 97-108
ISSN: 0016-9447
World Affairs Online